Montag, 5. Mai 2014

Darf dä das?


Darf man als Angestellter gegen die Meinung seiner Arbeitgeber opponieren? Anders gefragt: Darf ich als Angestellter der Jubla einen Blog unterhalten, in dem interne Prozesse und Abläufe kritisiert werden oder gar ab und zu religiöse Gefühle unsanft behandelt werden? Ich meine Ja. Es gibt ja sogar einen Disclaimer auf der rechten Seite unter dem RAST Logo...

Ich stütze mich da zudem einfach auf die Bundesverfassung, die wohl auch für einen Angestellten der Jubla gelten wird (ich sehe mich zumindest selber als Person):
 1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. 
2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Danke Bund!

Mehr zu dem Thema und wieso ich mich dennoch auf unsicherem Terrain befinde erklärt dieser Artikel: http://www.handelszeitung.ch/management/schweigen-oder-fliegen-503287

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